Vorstand und Geschäftsführung

 

Der Förderkreis Ferienzentren e.V. wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet. Er besteht aus insgesamt 10 Personen, die sich folgendermaßen aufteilen: 1. Vorsitzende*r, 2. Vorsitzende*r, Kasse, Schriftführer*in, 3 Beisitzer*innen und 3 Begegnungsteamvertreter*innen.
Der Vorstand trifft sich mindestens 12 mal im Jahr und berät und entscheidet über alle wichtigen Themen, die uns im FöFe beschäftigen. Die Wahlen des Vorstandes finden immer an der Mitgliederversammlung statt. Ein Posten ist immer auf 2 Jahre Amtszeit ausgelegt. Die Begegnungsteamvertreter*innen werden separat jährlich am Infotag durch die aktiven Betreuer*innen gewählt.

Zusätzlich zu den vielen ehrenamtlichen Betreuer*innen und dem Vorstand beschäftigt der FöFe zwei Personen hauptamtlich. Dabei übernimmt Tobias als Geschäftsführer einen Großteil der administrativen und organisatorischen Aufgaben, während Saskia sich als pädagogische Leitung um die fachliche Aus- und Weiterbildung unserer Betreuer*innen kümmert. Beide Hauptamtlichen stehen den einzelnen Teams während den Freizeiten beratend zur Seite. Dadurch stellen wir die ehrenamtliche Arbeit und unseren eigenen Qualitätsanspruch für Betreuer*innen, Eltern, Kinder und Jugendliche sicher.

Wer sind wir?

Gwendolyn Engelhardt

1. Vorsitzende

Saskia Rathmann

Pädagogische Leitung

Cindy Reiche

Begegnungsteamvertreterin

Thea Schmidt

Kasse

Tom Kunze

2. Vorsitzender

Urs Kohlmeier

Schriftführer

Leonie Schlegel

Beisitzer

Jana Schröder

Begegnungsteamvertreterin

Tobias Schwitalla

Geschäftsführung

Marlene Grether

Begegnungsteamvertreterin

Laurie Assenbaum

Beisitzerin

Anna Winzer

Beisitzerin

Häufig gestellte Fragen

Zahlungsart

Nach erfolgreicher Anmeldung lassen wir Ihnen eine Rechnung für die gewählte Freizeit zukommen. Sie können diese bis 20 Tage vor dem Start der Freizeit begleichen.

Preisphilosophie

Seit 2015 haben wir eine neue Preisphilosophie: Diese soll dazu dienen, jedem ein unvergessliches Urlaubserlebnis zu ermöglichen – unabhängig der familiären Einkommensverhältnisse.

Es gibt drei Preiskategorien:

Mit dem Unterstützerpreis ermöglichst du uns einen ermäßigten Preis anzubieten sowie neue Zelte und anderes wichtiges Material zu kaufen.

Mit dem Normalpreis zahlst du den kostendeckenden Preis ohne Beteiligung an Investitionen und Ermäßigungen von Geringverdienern.

Der Ermäßigte Preis kann von dir in Anspruch genommen werden, wenn du sonst nicht genug Geld für die Freizeit zusammen bekommst.

Teilnahmegebühr

Sie beinhaltet alle Kosten für Reise, Unterbringung, Programm, Versicherungspaket (s.u.) und Verpflegung. Du brauchst dich also nur um dein Taschengeld zu kümmern. Falls du zuschussberechtigt bist, reduzieren sich die Reisekosten noch auf den jeweils angegebenen Betrag. Auf besonderen Wunsch der Gruppe können auch aufwändigere Ausflüge unternommen werden, die dann mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Es werden nur tatsächliche Mehrkosten (z.B. Zugfahrt), nicht aber die Verpflegungskosten, verrechnet. Diese Angebote sind fakultativ.

Mindestanzahl Teilnehmer

Auf allen unseren Freizeiten haben wir eine Mindestteilnehmerzahl von 80% der Maximalteilnehmerzahl. Nachfolgend die Mindestteilnehmerzahl für jede einzelne Freizeit:

– Hausfreizeit Pfingsten:                       21
– Kinderzeltlager Dachsberg:               24
– Kinderzeltlager 1 & 2:                         48

– Korsika Pfingsten:                               24
– International Camp Greece:               12
– International Camp Black Forest:     28
– International Camp Spain:                 24
– Korsika 1 & 2:                                       64
– Griechenland:                                       32

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich auf unsere AGB bezüglich dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl hinweisen.

Unterbringung

Wenn nicht anders angegeben, schlafen wir in Mehrpersonenzelten; sie sind für sechs Personen ausgelegt. Hierfür müsst ihr auf jeden Fall Schlafsack und Iso-Matte mitbringen.

Versicherungspaket

Wir schließen für jeden von euch mit Wohnsitz in Deutschland eine Unfall-, Kranken-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung ab. Sie übernimmt die Mehrkosten für die im Ausland entstehende Differenz. Sie gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Taschengeldkiste

Ausweis, Impfpass, neue IHAC-Versicherungskarte, die von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung und das Taschengeld solltet ihr in einem mit eurer Adresse versehenen C5-Umschlag mit euch führen und dann nach der Ankunft im Camp beim Betreuer abgeben. Diese Umschläge verwahren wir sicher auf.

Mithilfe

Wir erwarten deine Mithilfe auf dem Camp – du hast also Gelegenheit dich beim Putzen, Kochen, Aufräumen, usw. aktiv zu beteiligen. Eine Jugendbegegnung steht und fällt mit den Aktivitäten der Teilnehmer.

Zuschussmöglichkeiten / Ermäßigter Preis

Für Kinder aus finanziell schwächer gestellten Familien besteht die Möglichkeit, Mittel aus dem Landesjugendplan (LJP) zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus: Anzahl Camptage x Zuschussbetrag (in 2015: 7,50 Euro).

Wir verfahren nach folgender Praxis für die Bezuschussung: Wir klären den Förderbedarf in einem persönlichen Gespräch. Wir bitten Sie dann, den  Antrag auf Mittel aus dem Landesjugendplan bei uns zur Weiterleitung ans Regierungspräsidium in Freiburg zu stellen. Dort wird dann im Herbst über die Gewährung der Mittel entschieden. NEU: Sie müssen nicht mehr in Vorleistung gehen, sondern überweisen uns nur noch den Differenzbetrag. Wenn wir Sie als förderberechtigt anerkennen, übernehmen wir zukünftig die Garantie für den Zuschuss, sollte das Amt diesen einmal verweigern.

WICHTIG: Sie erhalten nach der Anmeldung Ihres Kindes ein Formular von uns, welches Sie vollständig ausgefüllt, unterschrieben und bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der jeweiligen Freizeit an uns zurück schicken müssen. Anträge, die nach diesem Datum bei uns eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Es besteht bei verschiedenen Landkreisen die Möglichkeit, die Teilnahme an einer Freizeit vom örtlichen Jugendamt zusätzlich fördern zu lassen. Für Anträge müssen Sie sich allerdings direkt an Ihr zuständiges Sozial- und Jugendamt wenden. Dort bekommen Sie alle notwendigen Informationen.

Stornierung

Wir erheben bis 29 Tage vor Reisebeginn keine Stornierungsgebühren, stellen aber den entstandenen Buchungsaufwand mit 30.- Euro in Rechnung. Bei einer kurzfristigen Stornierung fallen folgende Kosten an:

  • Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises,
  • Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises,
  • Rücktritt von 7 Tage bis am Abreisetag 80% des Reisepreises.

Umgang mit Fotos und Videos

Bei Fotos und Videos halten wir uns natürlich an die geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie bekommen deshalb von uns ein Formular, mit welchem wir Ihr Einverständnis zu Foto- und Videoaufnahmen auf unseren Camps sowie die Veröffentlichung dieser auf unserer Homepage erfragen. Darüber hinaus achten wir immer sehr genau darauf, keine Fotos oder Videos von unpassenden Situationen zu veröffentlichen. Außerdem reicht ein kurzer Hinweis und wir werden ein entsprechendes Bild sofort entfernen.

Noch Fragen?

 

Wir beraten Euch gerne persönlich!

Egal ob Fragen zur Anmeldung, zum Camp oder bezüglich Zuschüssen. Wir sind über Telefon, Mail, Signal oder Whatsapp Euch da!

+49 (0) 170 898 64 19

Tobias Schwitalla
Saskia Rathmann

ferieninfo@foefe.de

 

Kontakt

Für Euch am Telefon:

Tobias Schwitalla und Saskia Rathmann

+49 (0) 170 898 64 19

E-Mail: ferieninfo@foefe.de
Internet: www.foefe.de

Förderkreis Ferienzentren e.V.
Rehlingstr. 9 - Innenhof
79100 Freiburg im Breisgau

Geschäftskonto:

IBAN: DE06 4306 0967 7911 5635 01
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